Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.02.2023

Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2023 - 6 StR 378/22   

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BGH, 08.03.2023 - 6 StR 378/22 (https://dejure.org/2023,3801)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2023 - 6 StR 378/22 (https://dejure.org/2023,3801)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2023 - 6 StR 378/22 (https://dejure.org/2023,3801)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 240 Abs. 1 StGB; § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF
    Göttinger Hochschullehrer; Nötigung (Drohung mit einem empfindlichen Übel: konkludente Drohung, Drohkulisse, fortwirkende Drohwirkung früherer Drohungen); sexuelle Nötigung (Ausnutzen einer schutzlosen Lage: Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 240 Abs. 1, 4 Satz 2 Nr. 3 StGB, § 240 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 340 Abs. 1 StGB, § 52 StGB, § 301 StPO, § 400 Abs. 1, § 401 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nötigung durch fortdauernde Wirkung der vorangegangenen Drohungen (hier: Absicht zur Einstellung der Betreuung des Promotionsvorhabens bei Widerspruch der Nebenklägerin)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 240 Abs. 1
    Nötigung durch fortdauernde Wirkung der vorangegangenen Drohungen (hier: Absicht zur Einstellung der Betreuung des Promotionsvorhabens bei Widerspruch der Nebenklägerin)

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Göttinger Hochschullehrer teilweise aufgehoben

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Bestrafung durch Schläge mit Bambusstock - Promotionsbetreuung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen Göttinger Hochschullehrer teilweise aufgehoben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 177
  • StV 2024, 313
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06

    Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 6 StR 378/22
    Diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer in der Weise entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters in Gestalt von Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen einen Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15, NStZ-RR 2016, 78; Urteil vom 2. Juli 2019 - 4 StR 678/19, NStZ 2020, 662, 663 f.; LK-StGB/Hörnle, 12. Aufl., § 177 Rn. 93 ff. mwN).

    Es genügt demzufolge nicht, wenn das Opfer Widerstand aus Angst vor der Zufügung anderer Übel unterlässt; für Willensbeugungen anderer Art kommt nach Maßgabe von § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF lediglich der Tatbestand der Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, NJW 2007, 2341; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 404/11, NStZ 2012, 570; Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 640/11, NStZ-RR 2012, 216).

  • BGH, 27.02.2013 - 4 StR 544/12

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Vorsatz bezüglich fehlender Einwilligung des

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 6 StR 378/22
    Aber auch frühere Drohungen können eine in die Tatgegenwart fortwirkende Drohwirkung entfalten (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - 5 StR 586/88, BGHR StGB § 255 Drohung 6; Beschluss vom 27. Februar 2013 - 4 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 207 zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF).

    Deshalb kann im Einzelfall auch das Ausnutzen einer "Drohkulisse" ausreichen, wenn durch eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung des Täters eine finale Verknüpfung mit dem Nötigungserfolg hergestellt und dies vom Opfer als Drohung empfunden wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2013 - 4 StR 544/12, aaO S. 208; vom 20. März 2012 - 4 StR 561/11, StV 2012, 534, 536; vom 6. November 2008 - 4 StR 495/08, NStZ 2009, 263, 264; jeweils zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF).

  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 410/15

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen einer schutzlosen Lage: Unterlassen von Widerstand

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 6 StR 378/22
    Diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer in der Weise entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters in Gestalt von Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen einen Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15, NStZ-RR 2016, 78; Urteil vom 2. Juli 2019 - 4 StR 678/19, NStZ 2020, 662, 663 f.; LK-StGB/Hörnle, 12. Aufl., § 177 Rn. 93 ff. mwN).

    Damit fehlt es für die Annahme des objektiven Tatbestands am notwendigen funktionalen und finalen Zusammenhang zwischen objektivem Nötigungselement, Opferverhalten und Tathandlung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 396/11, NStZ 2012, 209, 210; vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15, NStZ-RR 2016, 78).

  • BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: objektive Bestimmung; Ausnutzen der

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 6 StR 378/22
    Diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer in der Weise entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters in Gestalt von Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen einen Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15, NStZ-RR 2016, 78; Urteil vom 2. Juli 2019 - 4 StR 678/19, NStZ 2020, 662, 663 f.; LK-StGB/Hörnle, 12. Aufl., § 177 Rn. 93 ff. mwN).
  • BGH, 20.03.2012 - 4 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage (Vergewaltigung;

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 6 StR 378/22
    Deshalb kann im Einzelfall auch das Ausnutzen einer "Drohkulisse" ausreichen, wenn durch eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung des Täters eine finale Verknüpfung mit dem Nötigungserfolg hergestellt und dies vom Opfer als Drohung empfunden wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2013 - 4 StR 544/12, aaO S. 208; vom 20. März 2012 - 4 StR 561/11, StV 2012, 534, 536; vom 6. November 2008 - 4 StR 495/08, NStZ 2009, 263, 264; jeweils zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF).
  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 6 StR 378/22
    Drohen kann man daher nicht nur mit klaren und eindeutigen Worten, sondern auch mit allgemeinen Redensarten, mit unbestimmten Andeutungen in versteckter Weise, selbst in schlüssigen Handlungen, sofern nur das angekündigte Übel genügend erkennbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1955 - 4 StR 8/55, BGHSt 7, 252, 253).
  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 6 StR 378/22
    Diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer in der Weise entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters in Gestalt von Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen einen Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15, NStZ-RR 2016, 78; Urteil vom 2. Juli 2019 - 4 StR 678/19, NStZ 2020, 662, 663 f.; LK-StGB/Hörnle, 12. Aufl., § 177 Rn. 93 ff. mwN).
  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 404/11

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage; Furcht vor der Verlegung in

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 6 StR 378/22
    Es genügt demzufolge nicht, wenn das Opfer Widerstand aus Angst vor der Zufügung anderer Übel unterlässt; für Willensbeugungen anderer Art kommt nach Maßgabe von § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF lediglich der Tatbestand der Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, NJW 2007, 2341; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 404/11, NStZ 2012, 570; Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 640/11, NStZ-RR 2012, 216).
  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 772/96

    BGH bestätigt Verurteilung eines Hochschullehrers wegen sexueller Nötigung

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 6 StR 378/22
    Zwar hat die Strafkammer rechtlich zutreffend angenommen, dass sich die in den acht vorangegangenen Fällen jeweils vom Angeklagten ausdrücklich geäußerte Absicht, bei Widerspruch der Nebenklägerin die Betreuung ihres Promotionsvorhabens einzustellen, als ein Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels erweist (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1997 - 1 StR 772/96, NStZ 1997, 494; LK-StGB/Altvater/Coen, 13. Aufl., § 240 Rn. 99 mwN).
  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 396/11

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Vergewaltigung); sexueller Missbrauch von

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 6 StR 378/22
    Damit fehlt es für die Annahme des objektiven Tatbestands am notwendigen funktionalen und finalen Zusammenhang zwischen objektivem Nötigungselement, Opferverhalten und Tathandlung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 396/11, NStZ 2012, 209, 210; vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15, NStZ-RR 2016, 78).
  • BGH, 07.03.2012 - 2 StR 640/11

    Tragfähiger Freispruch vom Vorwurf eines Sexualdelikts (sexueller Missbrauch

  • BGH, 21.02.1989 - 5 StR 586/88

    Versuchte Erpressung bei Ankündigung die Lebensmittel einer Firma zu vergiften -

  • BGH, 25.06.2019 - 2 StR 94/19

    Vergewaltigung (Schutzlosigkeit gegenüber nötigenden Gewalteinwirkungen); eigene

  • BGH, 06.11.2008 - 4 StR 495/08

    Sexuelle Nötigung durch konkludente Drohung, das Opfer nicht mehr gegen frühere

  • RG, 15.06.1900 - 1926/00

    1. Kann das Vergehen der vorsätzlichen Körperverletzung (§ 223 St.G.B.'s) mit dem

  • BGH, 26.07.2023 - 6 StR 206/23

    Besonders schwere räuberische Erpressung; Rechtswidrigkeit des erstrebten

    Auf die äußere Form, in der die Drohung zum Ausdruck gebracht wird, kommt es jedoch nicht an, sodass selbst schlüssige Handlungen ausreichen können, sofern nur das angekündigte Übel genügend erkennbar ist (vgl. BGH, Urteile vom 17. März 1955 - 4 StR 8/55, BGHSt 7, 252, 253; vom 8. März 2023 - 6 StR 378/22, NStZ-RR 2023, 177, 178).

    Auch frühere Drohungen können eine in die Tatgegenwart fortwirkende Drohwirkung entfalten (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2023 aaO).

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Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22   

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https://dejure.org/2023,7166
BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22 (https://dejure.org/2023,7166)
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BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - 4 StR 300/22 (https://dejure.org/2023,7166)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 224 StGB; § 240 StGB; § 24 StGB; § 64 StGB
    Versuchte Nötigung (Rücktritt); gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung: Vorsatz); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 177
  • StV 2023, 531
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
    Unbeschadet des Umstands, dass die Strafkammer bei den Vorwürfen zu 1 bis 4 aus vorbezeichneter Anklage von einem einheitlichen Geschehen ausgegangen ist, wäre bei der Nichterweisbarkeit einer tatmehrheitlich angeklagten Tat zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses ein Teilfreispruch erforderlich gewesen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 ? 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 656/19).
  • BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Feststellung eines "Beinahe-Unfalls"

    Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
    Das zieht auch die Aufhebung der für sich genommen rechtsfehlerfreien Verurteilung wegen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB nach sich, da das Landgericht insoweit von Tateinheit ausgegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, NStZ 1997, 276; Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21).
  • BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs: symptomatischer

    Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
    Denn angesichts der Feststellungen, nach denen der Angeklagte derzeit "alle zwei bis drei Wochen am Wochenende ... etwa sechs bis sieben Weinschorlen über den Abend verteilt" und wochentags keinen Alkohol trinkt, liegt das Vorliegen eines alkoholbedingten Hanges im allein relevanten Zeitpunkt des Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 ? 2 StR 331/19 Rn. 7 mwN) jedenfalls nicht auf der Hand.
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
    Das zieht auch die Aufhebung der für sich genommen rechtsfehlerfreien Verurteilung wegen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB nach sich, da das Landgericht insoweit von Tateinheit ausgegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, NStZ 1997, 276; Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21).
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 646/19

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: abstrakte

    Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
    Der Täter muss sie nicht als solche bewerten, seiner Vorstellung nach muss sein Handeln aber auf Lebensgefährdung angelegt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 StR 646/19, NStZ 2021, 107, 108).
  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere

    Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
    Es reicht nicht aus, dass sein Vorliegen möglich oder nur nicht auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2002 ? 1 StR 382/02 Rn. 14).
  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 451/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges); volle

    Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
    Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03, NStZ 2004, 384, 385; vom 21. Januar 2021 - 4 StR 405/20 Rn. 4).
  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 405/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs); Grundsatz der

    Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
    Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03, NStZ 2004, 384, 385; vom 21. Januar 2021 - 4 StR 405/20 Rn. 4).
  • BGH, 31.08.2022 - 4 StR 235/22

    Strafzumessung (gefährliche Körperverletzung: Tatvarianten, Beweiswürdigung);

    Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
    Der Senat weist zudem darauf hin, dass die Kompensationsentscheidung von der Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs nicht betroffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2022 - 4 StR 235/22 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 20.05.2020 - 4 StR 656/19

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen versuchtem schweren

    Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
    Unbeschadet des Umstands, dass die Strafkammer bei den Vorwürfen zu 1 bis 4 aus vorbezeichneter Anklage von einem einheitlichen Geschehen ausgegangen ist, wäre bei der Nichterweisbarkeit einer tatmehrheitlich angeklagten Tat zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses ein Teilfreispruch erforderlich gewesen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 ? 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 656/19).
  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung;

    cc) Eine Schuldspruchänderung durch den Senat dahin, dass der Angeklagte aufgrund der Tat zum Nachteil des Nebenklägers der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB schuldig ist, kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Strafkammer keine Feststellungen zum diesbezüglichen Vorstellungsbild des Angeklagten und damit zum Vorsatz hinsichtlich des Qualifikationsmerkmals einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2023 - 4 StR 300/22, NStZ-RR 2023, 177; vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 267/22, juris Rn. 15) getroffen hat.
  • BayObLG, 12.03.2024 - 203 StRR 73/24

    Schuldspruch, Revision, Strafausspruch, Angeklagte, Rechtsfehler, Strafkammer,

    Der Täter muss sie nicht als solche bewerten, seiner Vorstellung nach muss sein Handeln aber auf Lebensgefährdung angelegt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 StR 646/19-, juris; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2023 - 4 StR 300/22 -, juris Rn. 10; Grünewald in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage, § 224 StGB Rn. 39).
  • BGH, 27.09.2023 - 5 StR 181/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    Ein solcher Hang muss - zum maßgeblichen Zeitpunkt - sicher festgestellt sein; es reicht nicht aus, dass sein Vorliegen möglich oder nur nicht auszuschließen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2023 - 4 StR 300/22 mwN).
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